Gebäudeenergiegesetz
Zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesinnenministerium befindet sich derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (sog. Gebäudeenergiegesetz) in der Abstimmung. Bis Ende Juni lief eine Länder- und Verbändeanhörung, in deren Rahmen Stellungnahmen mit Verbesserungsvorschlägen eingereicht werden konnten.
Das neue Gebäudeenergiegesetz soll die drei bisherigen Gesetze, nämlich das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, zusammenführen. Zudem wird die Europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ab 2019 müssen öffentliche und ab 2021 auch private Neubauten dem Niedrigstenergie-Standard entsprechen.
Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung könnte künftig eine Abschreibung von 5 % über 20 Jahre (bisher: 2 % über 50 Jahre) abgezogen werden. Bei Einfamilienhäusern könnte die Steuerförderung bei 20 % der Kosten liegen.
Da das Gesetzgebungsverfahren erst ganz am Anfang steht, ist noch mit weiteren umfangreichen Änderungen zu rechnen.