Grundlegender Änderungsvorschlag zur Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS
Mit dem Standardentwurf ED/2019/7 vom 17.12.2019 hat das International Accounting Standards Board (IASB) weitreichende Änderungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im IFRS-Abschluss vorgeschlagen. Der neue Standard soll den bisherigen IAS 1 ersetzen.
Im Zentrum der Änderungsvorschläge steht die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie wird künftig in Anlehnung an eine Kapitalflussrechnung in einen operativen, einen investiven und einen Finanzierungsbereich unterteilt, für die jeweils Zwischensummen zu bilden sind. Diese verbindlich auszuweisenden Kategorien sollen dem Adressaten einen besseren Einblick in die Leistungserbringung des Bilanzierenden ermög- lichen. Damit wird dem vor allem von Investorenseite geäußerten Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse sowie einer einheitlichen Definition von Leistungskennzahlen entsprochen.
Des Weiteren enthält der Entwurf Leitlinien zur Angabe und Erläuterung der unternehmerisch genutzten Leistungskennzahlen im Anhang und Vorschläge zur Verbesserung der Kapitalflussrechnung durch die Aufhebung von Ausweiswahlrechten, insbesondere für Dividenden und Zinsen.
Der neue Standard soll 18 oder 24 Monate nach seiner finalen Veröffentlichung anwend- bar sein. Aufgrund der frühen Phase der Entwurfsfassung bleiben die weitere Entwicklung und Verabschiedung abzuwarten.