Update: Liquiditätsplanung – der Weg aus der Krise
1. Hausbankprinzip, Jahresabschluss und Liquiditätsplanung
- Förderkredite aus den Förderprogrammen werden ausschließlich über die Hausbank Ihres Unternehmens bzw. Ihres Konzerns zur Verfügung gestellt.
- Erforderlich sind die aktuellen Jahres- und Konzernabschlüsse, mindestens per 31.12.2018, idealerweise bereits zum 31.12.2019.
- Weiterhin sind idR Unternehmens- und Liquiditätsplanungen einzureichen, insb. für 2020. Dies gilt nicht für den neu eingeführten KfW-Schnellkredit.
- Eine entscheidende Fördermaßnahme ist es, dass die Förderinstitute auf eigene Kreditprüfungen verzichten bzw. diese nur sehr eingeschränkt durchführen. Zudem sind für den KfW Schnellkredit nur wenige Unterlagen bei ihrer Hausbank einzureichen.
2. KfW-Fördermittel
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Der KfW- Unternehmerkredit
- Förderungsvoraussetzungen:
Der KfW Unternehmerkredit fördert in- und ausländische Unternehmen sowie Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt agieren. Zudem werden Tochtergesellschaften und Joint Ventures mit maßgeblicher Beteiligung im Ausland gefördert. Der (Unternehmens-) Gruppen-Jahresumsatz darf Mrd. 2 Euro nicht überschreiten. Es werden Notwendigkeiten der unternehmerischen Tätigkeiten gefördert, u.a. Investitionen, Betriebsmittel oder Warenlager. - Kreditbeträge:
Der Kredithöchstbetrag liegt bei Mrd. 1 Euro pro Unternehmensgruppe. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:- 25 % des Umsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten in 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über Mio. 25 Euro.
- bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel.
- Kreditprüfung:
- Kreditbeträge bis Mio. 3 Euro: Die Kreditprüfung der Hausbank des Antragstellers wird von der KfW ohne weitere, eigene Prüfungshandlungen übernommen.
- Kreditbeträge zwischen Mio. 3 und Mio. 10 Euro: Neben der Risikoprüfung der Hausbank prüft die KfW in einem sog. Fast Track Verfahren innerhalb von 5 Tagen.
- Laufzeit:
- Für Investitionen: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr
- Für Betriebsmittel: bis zu 2 Jahre bei Tilgung in einer Summe am Laufzeitende oder bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr
- Zinssatz:
- Liegt zwischen 1,0 %und 2,12 %. Dies ist abhängig von Bereitstellung der Sicherheiten und der Größe des Unternehmens. Für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln gilt eine Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
- Haftungsfreistellung:
- Die mit zu beantragende Haftungsfreistellung (der Hausbank) beträgt je nach Programm zwischen 80 % für große Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als Mio. 50 Euro Umsatz oder mehr als Mio. 43 Euro Bilanzsumme) und 90% für kleinere und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter, weniger als Mio. 50 Euro Umsatz)
- Weiterführend:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
- Förderungsvoraussetzungen:
3. KfW Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen ab Mio. 25 Euro
- Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen
- Die KfW übernimmt hierbei 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung
- Der KfW Risikoanteil beträgt mindestens Mio. 25 Euro und ist begrenzt auf:
- 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate
- Weiterführend:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/Direktbeteiligung-f%C3%BCr-Konsortialfinanzierung-(855)/
4. KfW Schnellkredit für den Mittelstand
- Die Bundesregierung reagiert auf den größer werdenden Druck der mittelständischen Betriebe und schafft mit Billigung der europäischen Kommission den KfW-Schnellkredit mit 100%iger Absicherung von Seiten des Bundes.
- Förderungsvoraussetzungen:
Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, welche seit Januar 2019 am Markt sind. Die Förderung gilt für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel). Zudem muss im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre oder kürzeren Zeitraum, falls das Unternehmen nicht seit 2017 am Markt ist, ein Gewinn erwirtschaftet worden sein. - Kreditbeträge:
- Max. TEUR 500 bei Unternehmensgruppen mit bis zu 50 Mitarbeitern
- Max. TEUR 800 für Unternehmensgruppen mit 50 bis 249 Mitarbeitern
- Einschränkung: maximale Kreditfinanzierung in Höhe von 25% des Umsatzes 2019
- Kreditprüfung:
Es erfolgt weder durch die Hausbank noch durch die KfW eine Risikoprüfung. Die KfW übernimmt 100% des Risikos. Dadurch erhöht sich die Chance einer Kreditzusage deutlich. - Unterlagen:
Je nach Markteintritt des Unternehmens werden die Jahresabschlüsse 2017, 2018 sowie 2019 benötigt. - Sicherheiten:
Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. - Laufzeit:
Der KfW Schnellkredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Optional: 2 tilgungsfreie Jahre zu Kreditbeginn. - Zinssatz:
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird final bei Zusage festgelegt. - Sonstiges:
Der Kreditbetrag kann nur in einer Summe abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt ein Monat nach Kreditzusage. Zudem darf während der Kreditlaufzeit weder ein Gewinn noch eine Dividende ausgeschüttet werden. Davon ausgenommen sind marktübliche Ausschüttungen sowie Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen). - Wichtig:
Die Beantragung bei Ihrer Hausbank ist ab dem 15.04.2020 möglich. Ein Wechsel vom KfW Sonderprogramm ist ausgeschlossen. Zudem können Sie bei Zusage bis zum 31.12.2020 keine weiteren KfW-Kredite beantragen. Daneben ist eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie Programmen der Bürgschaftsbanken ausgeschlossen. - Weiterführend:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/
5. Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Die Landesregierung hat mit einem Maßnahmenpaket auf die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen reagiert: Hierbei werden betroffenen Unternehmen vor allem zwei Angebote zur Verfügung gestellt, welche die Kreditbesicherung verbessern:
- Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen von bis zu Mio. 3,125 Euro können bei der Bürgschaftsbank NRWmit bis zu Mio. 2,5 Euro besichert werden. Durch die Einrichtung einer 72-Stunden-Expressbürgschaft sollen diese Kredite beschleunigt vergeben werden können (bis maximal TEUR 200 Bürgschaftshöchstbetrag).
- Daneben besichert das Landesbürgschaftsprogramm Kredite ab Mio. 2,5 Euro Bürgschaftsbetrag. Dies gilt auch für Großunternehmen.
- Darüber hinaus bietet der sog. Universalkredit der NRW.BANK ebenfalls eine optionale Haftungsfreistellung von 80 %. (äquivalent zur KfW) Die Haftungsfreistellung ist auf solche Unternehmen beschränkt, die aufgrund der Corona-Krise unter Liquiditätsproblemen leiden. Zur Verfahrensbeschleunigung verzichtet die NRW.BANK bei Haftungsfreistellungen von bis zu TEUR 250 auf eine eigene Risikoprüfung. Die den Hausbanken vorliegenden Unterlagen für die Risikoeinschätzung reichen aus. Weiterführende Plan- und Liquiditätsrechnungen sowie eine Bilanzauswertung für 2019 sind in diesem Rahmen nicht erforderlich.
- Laufzeitvarianten:
- endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
- Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 3 bis 5 Jahren (optional mit 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren)
Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von HLB Stückmann erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.stueckmann.de/
06. April 2020
Individuell. Professionell. Zukunftsorientiert.
Innerhalb der vergangenen Wochen wurden eine Hand voll Instrumente zur „Finanzierung in der Krise“ durch die Bundesregierung ins Leben gerufen. Für eine zügige Abwicklung der Antragsstellung sowie der Risikoprüfung durch die Bank oder die KfW sind unter anderem neben den aktuellen Jahresabschlüssen (2017 und 2018) und der aktuellen BWA für das Jahr 2019, auch eine plausible Liquiditätsplanung für die kommenden 12 Monate einzureichen.
In der momentanen Situation sollte in der Liquiditätsplanung besonders zu den folgenden Punkten eine Aussage getroffen werden:
- Umsatzentwicklung/- rückgang
- Veränderung des Materialaufwandes
- Notwendigkeit von Kurzarbeit, Entlassungen, ggf. Abfindungen
- Tilgungsaussetzung
- Steuerstundung
- Möglichkeiten der internen Finanzierung
Mit Hilfe unserer Planungssoftware „Corporate Planner“® oder auf Basis Ihrer Excel Planung können wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit eine mehrschichtige, professionelle, integrierte Unternehmensplanung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsrechnung) an die Hand geben. Hierbei gehen wir durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung selbstverständlich auf Ihre speziellen Bedürfnisse ein.
Im ersten Schritt wird die Planung individuell an Ihr externes oder internes Rechnungswesen angepasst. Danach werden wir in Abstimmung mit Ihnen Annahmen treffen, die nach Bedarf in unterschiedlichen Szenarien und variierbarer Intensität abgebildet werden können. Am Ende steht ein vollständiger Bericht mit allen erforderlichen Erläuterungen, den wir Ihnen einschließlich aller benötigten Unterlagen zur Weitergabe an die Bank zur Verfügung stellen.
Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von HLB Schumacher erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.hlb-schumacher.de