Überblick zum Maßnahmenpacket der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze sichern und Unternehmen, die durch das Corona-Virus wirtschaftlich belastet sind, unterstützen wird.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte:
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert:
Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert
Die Finanzbehörden können Steuern zinslos stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
Vorauszahlungen können leichter angepasst werden
Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Weitere Maßnahmen der Regierung:
Das Kurzarbeitergeld wird flexibilisiert
Die Kurzarbeiterregelung wird zielgerichtet angepasst:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Bayerische Staatsregierung stellt Hilfsgelder zur Verfügung
Als Sofortmaßnahme werden 5.000 EUR bis 30.000 EUR je Betrieb zur Verfügung gestellt. Die genaue Vorgehensweise zum Abruf ist derzeit offen. Wir informieren Sie, sobald die Informationen veröffentlicht sind.
Erleichterter Zugang zu Hilfskrediten KfW/LfA
Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von HLB Hußmann erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.hlb-hussmann.de